Bereits zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.

Dies ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG).

Hierdurch wird die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt.

Ziel ist es, allen Menschen Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen.

Durch dieses Gesetz werden teilweise erhebliche Änderungen an Produkten und Dienstleistungen erforderlich, insbesondere auch an Websites.

Für jedes Unternehmen in Deutschland bedeutet dies, dass jede Unternehmens-Website den gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen muss.

Zögern Sie nicht und führen Sie die kostenlose Barrierefreiheits-Prüfung durch:

Bis zum Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), haben Sie

2
Monate
4
Tage

Strafen bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Bußgeld bis zu 100.000 Euro und u. U. Zwangs-Abschaltungen Ihrer Website!

Darüber hinaus droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Wettbewerber mit Unterlassungs- oder sogar Schadensersatzansprüchen.

Kostenlose Barrierefreiheits-Prüfung